Gemäß Verpackungsverordnung müssen Verpackungen aus Kunst- oder Verbundstoffen
sowie Holz-, Textil- und Keramikverpackungen und ab 2023 auch alle METALLVERPACKUNGEN im Gelben Sack bzw, in der Gelben Tonne getrennt gesammelt werden.
Bitte JA:
- Kunststoffbecher
- Getränkeflaschen aus Kunststoff
- andere Kunststoffflaschen
- Joghurt- und Trinkbecher
- Kunststofffolien und -säcke
- Kunststoffkanister
- Tragetaschen und Plastiksackerl
- Suppen- und Kaffeebeutel
- Kunststofftuben
- Kunststoffdeckel und -verschlüsse
- Getränkedosen
- Konservendosen
- Tiernahrungsdosen
- Aluschalen
- Tuben
Aludeckel
- Schraubverschlüsse
- Holzsteigen
- Jutesäcke und Kunststoffnetze
- Blisterverpackungen (Medikamentenverp.)
- Obst- und Fleischtassen
- Styroporverpackungen
- Materialverbünde wie
- Tiefkühl- und Getränkepackungen
- alubeschichtete Verpackungen
Bitte NEIN:
- Bodenbeläge, Teppiche (Rest-/Sperrmüll)
- Gartenschläuche (Restmüll)
- Kleidung und Windeln
- Spielzeug
- Installationsrohre und Baumaterial
- Kleiderbügel
- Agrar- und Abdeckfolien
- Verpackungen mit Restinhalten
- Verpackungen von Motor- und Getriebeölen (Problemstoffe)
Generell gilt: Alles was im Gelben Sack gesammelt wird, muss vorher eine VERPACKUNG gewesen sein. Der Inhalt muss entfernt sein (tropffrei, rieselfrei, pinselrein). Auswaschen ist nicht notwendig!