Für gestorbene Haustiere, verunfallte tote Tiere und andere tierische Abfälle
aus privaten Haushalten stehen im GABL-Verbandsgebiet 4
Tierkörpersammelstellen (TKB) bereit. Die Sammelstellen sind mit Kühleinrichtungen ausgestattet, die 240-Liter-Mültonnen beherbergen. In diese Tonnen dürfen die Tiermaterialien ohne sonstige zusätzliche Abfälle (wie z.B. Plastiksackerl) eingebracht werden. Finanziert wird diese Dienstleistung durch die Einnahmen aus der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe, die im Zuge der Müllgebühr vom GABL mit vorgeschrieben wird.
Auch
Tierärzte dürfen diese Sammelstellen benutzen
NICHT EINGEBRACHT WERDEN DÜRFEN:
Große Tiere die nicht in die Tonnen passen (Doggen, Bernhardiner usw.). In diesem Fall meldet sich der Besitzer bei seinem Gemeindeamt und dieses darf bei der SARIA eine vor-Ort-Abholung bestellen. Diese Abholung ist dann kostenlos.
Weiters nicht eingebracht werden dürfen: Schlachtabfälle aus Schlachthöfen, Hausschlachtung etc. sowie verendete Tiere aus der gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung.
Für
Jägerinnen und Jäger gilt:
Man muss unterscheiden, ob die Tiermaterialien aus einer Jagd für den Eigenverbrauch stammen oder ob sie für Verkauf bzw. Direktvermarktung bestimmt waren.
Im Falle des Eigenverbrauchs dürfen die nicht verwertbaren Reste (Aufbruch) kostenlos in die TKB eingebracht werden. Im anderen Fall müssen die Jagdausübungsberechtigten beim Landesjagdverband die dafür vorgesehenen verrottbaren Säcke beziehen. Die Tiermaterialien können dann mit diesen Säcke in die Sammelstellen entsorgt werden.
Link zum Lageplan der TKB-Sammelstellen