Flurreinigung 2021
Flurreinigung Sarasdorf 2021
Obwohl in diesem Jahr keine gemeinsame Sammelaktion stattfinden konnte, ist das gemeinsame Ziel - für eine saubere Gemeinde - durch viele freiwillige Helferinnen und Helfer in Einzelaktionen umgesetzt worden.
Im Frühjahr machen Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger Frühjahrsputz in ihren Gemeinden. Zu tun gibt es genug, denn mit der Verbreitung von PET-Flaschen, Aludosen, Kaffee in Pappbechern und anderen "to go"-Produkten steigt seit Jahren auch der Müll, der in Straßen, Parks, auf Spazierwegen, in Wäldern und sogar in den Bergen landet. Als "Littering" wird dieses leider weit verbreitete illegale Wegwerfen von Müll bezeichnet.
In der gegenwärtigen Pandemie und im Lockdown, gelten jedoch eigene Regeln für das Einsammeln von Müll aus dem öffentlichen Bereich:
In den Sonderbestimmungen für die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien des §25 der 4. COVID-19-SchuMaV (BGBl. II Nr. 147/2021) wird festgelegt, dass abweichend von § 2 Abs. 1 4. COVID-19-SchuMaV das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs auch in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr nur zu den in § 2 Abs. 1 4. COVID-19-SchuMaV genannten Zwecken zulässig ist.
Wir schätzen allerdings ein, dass das Einsammeln von gelitterten Müll im Freien über die explizit genannte Ausnahme: "Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt zur körperlichen und psychischen Erholung" gedeckt ist.
In welcher personellen Zusammensetzung wäre das "Frühjahrsputzen" noch zulässig:
Als Einzelperson,
mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) und
mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird.